ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB´s) - ZIPP Akademie (Stand: 2017/10)

Präambel

Die ZiPP Akademie bietet für ihre Kunden Dienstleistungen im Gesundheitswesen an. Hiervon umfasst sind beispielsweise Beratungen, Auditierungen und Projektbegleitungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ZiPP Akademie und ihren Kunden (in folgenden gemeinsam: die Vertragsparteien oder die Parteien). Der Vertrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen. Nebenabreden sind schriftlich zu fixieren. Abweichende AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 1 Auftragserteilung und Leistung

(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist der jeweilige Vertrag oder Angebot mit Bestätigung, in denen Leistungsumfang sowie die Vergütung festgesetzt werden.
(2) Die Auftragserteilung bedarf keiner besonderen Form. Sie kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Die Auftragserteilung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung stellt die Annahme des Vertragsangebots dar. Durch die Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
(3) Bei besonderem Bedarf werden externe Berater oder Dozenten hinzugezogen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin lediglich zwischen der ZiPP Akademie und dem Kunden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Aktualisierungen und Änderungen von Aufträgen erfolgen durch schriftliche Erklärung beider Parteien und werden durch diese Vertragsbestandteil.
(5) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

§ 2 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung nebst des angefallenen Materialaufwands.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Mailings/Werbeformularen genannte (Gesamt-) Preise und -Zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlungsfristen / Verzug

(1) Die Fälligkeit der Zahlungsansprüche der ZiPP Akademie tritt mit Rechnungszugang ein. Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung von PBP genannten Konten zu leisten.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, das Recht beruht auf demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 qualifizierte Leistungsstörungen

(1) Wird die Dienstleistung durch die ZiPP Akademie schuldhaft nicht vertragsgemäß erbracht, ist die ZiPP Akademie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung von der nicht vertragsgemäßen Leistung.
(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der ZiPP Akademie zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der zur Kündigung berechtigenden Gründe auszusprechen. Im Fall einer solchen fristlosen Kündigung hat die ZiPP Akademie Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

Sonstige Leistungsstörungen:
(3) Gerät eine Dienstleistung durch äußere, nicht schuldhafte, Einflüsse in Verzug oder tritt eine Unmöglichkeit ein. So gewährt die ZiPP Akademie einen Ersatztermin zur Erbringung, in einem angemessenen Zeitraum.
(4) Kann eine Leistung durch einen Kunden nicht angenommen werden, ist dies bis 3 Tage vor dem Leistungszeitraum der ZiPP Akademie mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist tritt ein Annahmeverzug ein.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat der ZiPP Akademie bei der Erbringung der Dienstleistung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Kunde stellt der ZiPP Akademie insbesondere die zur Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

§ 7 Geheimhaltung / Verschwiegenheitsklausel

(1) Die ZiPP Akademie räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Eine Vervielfältigung ist nicht gestattet.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die an der Dienstleistung beteiligten Erfüllungshilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den jeweiligen Vertragspartner selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die ZiPP Akademie, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Die Haftung der ZiPP Akademie ist mit Ausnahme von Schäden an Körper, Leben und Gesundheit sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) lediglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Die ZiPP Akademie übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung auf Seiten des Kunden beabsichtigten Erfolg.
(3) Die Schadenersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

§ 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von Art. 12 Abs. 2 Rom I Verordnung ist ausgeschlossen.
(2) Das nach Absatz 1 gewählte Recht ist mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf unlauterem Wettbewerbsverhalten, aus einem den freien Wettbewerb einschränkenden Verhalten oder einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums beruhen, auch auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbar, die aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen.
(3) Der Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens und damit Erfurt.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfurt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wirksamkeit von Erklärungen verlangt wird, dass diese schriftlich/in Schriftform erfolgen, so genügt hierfür auch eine Erklärung in Textform, insbesondere per E-Mail oder Fax.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGB´s ZiPP Akademie: Download als PDF

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